Holzfassade planen: Aufbau, Kosten und Genehmigung in München
Eine Holzfassade in München sollte nicht bei der Auswahl der Bretter beginnen. Entscheidend ist zuerst ein zusammenhängendes Planungskonzept aus Gebäudebestand, Wandaufbau, Kosten, Genehmigungsfrage und Ausführung. Die folgenden Schritte schaffen eine belastbare Grundlage für die weitere Planung.
Schritt 1: Gebäude und Ziel der Fassade beschreiben
Erfassen Sie zunächst Gebäudetyp, Alter, vorhandenen Fassadenaufbau, ungefähre Fläche und zugängliche Bereiche. Beschreiben Sie außerdem, ob die Arbeiten im Zuge einer energetischen Maßnahme, einer Sanierung oder ausschließlich als neue Bekleidung geplant sind. Fotos helfen dabei, Besonderheiten wie viele Fenster, Ecken, Sockel oder schwer erreichbare Flächen sichtbar zu machen. Unklare Angaben sollten offenbleiben und später vor Ort geprüft werden.
Schritt 2: Den vollständigen Wandaufbau festlegen
Die sichtbare Bekleidung ist nur ein Teil des Systems. Je nach Bestand können Dämmung, Wetterschutz, Unterkonstruktion, Luftzwischenraum und Befestigung erforderlich sein. Lattung und Brettverlegung müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass der vorgesehene Luftweg erhalten bleibt. An Sockel, Fenstern, Laibungen und oberen Abschlüssen ist die Wasserführung besonders wichtig. Eine pauschale Dämmstärke oder ein universeller Abstand ersetzt keine Prüfung des konkreten Gebäudes.
Schritt 3: Dämmung nur mit dem Fassade-System planen
Wenn eine Dämmung vorgesehen ist, müssen Dämmstoff, Befestigung, Wetterschutz und Unterkonstruktion zusammenpassen. Der Luftzwischenraum hinter der Bekleidung ist keine weitere Dämmung, sondern gehört zum Entwässerungs- und Lüftungskonzept. Für beheizte oder gekühlte Räume können bei erneuerten oder neu eingebauten Außenbauteilen energetische Anforderungen und Ausnahmen maßgeblich sein. Maßnahme, betroffene Fläche und Ausnahme sollten daher fachlich geprüft werden, bevor eine Dämmstärke festgelegt wird.
Schritt 4: Genehmigungsfrage frühzeitig klären
Eine Außenwandbekleidung einschließlich Wärmedämmung kann nach Art. 57 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei sein, mit Ausnahmen wie bei Hochhäusern. Das ersetzt nicht die Prüfung anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen. Bei Instandsetzungsarbeiten kann eine Anzeige zwei Wochen vor Beginn bei der Lokalbaukommission erforderlich sein. Ob dies auf das konkrete Vorhaben zutrifft, sollte mit dem Servicezentrum der Stadt geklärt werden. Zusätzlich sind Denkmalschutz, Ensemble, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiet und Bebauungsplan zu prüfen; die Nähe zu einem Baudenkmal bedeutet nicht automatisch dieselben Regeln wie ein Eingriff am Denkmal selbst.
Schritt 5: Kosten nach Leistungsumfang vergleichen
Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach dem Quadratmeterpreis der Bretter. Bekleidung, Unterkonstruktion, Befestigung, Dämmung, Wetterschutz, Gerüst, Demontage, Entsorgung und Anschlussarbeiten sollten getrennt ausgewiesen sein. Fensterausschnitte, Sockel, Ecken, Lüftungsöffnungen und Abschlussprofile verändern den Aufwand erheblich. Wichtig sind außerdem Angaben zu Fläche, Abzügen, Oberfläche, Holzart, Verlegesystem, erforderlichen Vorarbeiten und zur Zugänglichkeit der Baustelle. Zwei Angebote sind erst sinnvoll vergleichbar, wenn derselbe Leistungsumfang zugrunde liegt.
Schritt 6: Vor der Ausführung Verantwortlichkeiten festlegen
Lassen Sie vor der Beauftragung offenlegen, wer Aufbau, Befestigung, Anschlüsse und den Feuchteschutz plant und ausführt. Lassen Sie relevante Details, Systemzuschnitte und erforderliche Abstände schriftlich festhalten. Vor Beginn sollten Genehmigungs- beziehungsweise Anzeigefragen geklärt und Bestandsschäden, Zugänglichkeit sowie Voraussetzungen für die Montage geprüft sein. Bei der Abnahme sind besonders die Übergänge an Fenstern, Sockel, Ecken und Abschlüssen zu kontrollieren, weil dort mehrere Anforderungen zusammentreffen.